AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Paul immobilien GmbH & Co. KG

1.      Anwendungsbereich

1.1       Diese AGB gelten für Maklerverträge zwischen der Paul immobilien GmbH & Co. KG (nachfolgend „Makler“) und ihrem Kunden über den Nachweis und/oder die Vermittlung der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (nachfolgend „Hauptvertrag“).

1.2       Die AGB gelten – soweit nicht nachfolgend ausdrücklich abweichend angegeben – unabhängig von der Frage, ob der Kunde den Hauptvertrag als Veräußerer oder als Erwerber abschließen möchte.

2.      Rechte und Pflichten des Maklers

2.1       Der Makler ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages entgeltlich tätig zu werden, es sei denn, beim Tätigwerden für den anderen Vertragsteil liegt im Verhältnis zum Kunden eine Interessenkollision vor.

2.2       Der Makler wird den Kunden von allen Umständen unverzüglich in Kenntnis setzen, die für dessen Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung von Bedeutung sein können. Er wird den Kunden in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten.

2.3       Der Makler wird den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durchführen.

3.      Rechte und Pflichten des Kunden

3.1       Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Diesem ist es untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche, in Schrift- oder Textform erteilte Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder schließen andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Umsatzsteuer zu entrichten.

3.2       Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über alle Umstände, die die Durchführung der Maklertätigkeit berühren, zu informieren. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kauf- bzw. Verkaufsabsicht.

3.3       Weist der Makler ein Objekt nach, das dem Kunden bereits bekannt ist, ist der Kunde verpflichtet, den Nachweis des Maklers schriftlich oder in Textform zurückzuweisen.

3.4       Der Kunde ist verpflichtet, den Makler unverzüglich über das Zustandekommen des Hauptvertrages zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine Abschrift des Hauptvertrages zu übermitteln.

3.5       Beauftragt der Kunde den Makler als Verkäufer eines Objektes, bevollmächtigt er den Makler zur Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten, die Versicherungsunterlagen, Baugenehmigungsunterlagen und alle sonstigen behördlichen Akten, in denen das Verkaufsobjekt dokumentiert ist, ebenso zur Auskunftseinholung bei einer Hausverwaltung. Er verpflichtet sich ferner, die nötigen Unterlagen, wie bestehende Mietverträge und – falls vorhanden- einen Energiepass, dem Makler für die Dauer dieses Maklervertrages in Kopie zu überlassen sowie dem Makler und dessen Interessenten den Zugang zu dem Objekt zu gewähren

4.      Provision / Aufwendungsersatz

4.1       Der Kunde verpflichtet sich, an den Makler die mit dem Makler vereinbarte Provision zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen.

4.2       Die Provision ist fällig mit Abschluss des von dem Makler vermittelten / nachgewiesenen Hauptvertrages.

4.3       Der Anspruch auf Provisionszahlung entsteht auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.

4.4       Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf / Verkauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstücks (anstelle eines beabsichtigten Erwerbs zu Alleineigentum) oder die Einräumung von Erbbaurechten sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem zwischen den Parteien vereinbarten Zweck wirtschaftlich entspricht.

4.5       Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsabschluss durch eine dem Kunden nahestehende Person im Sinne von § 138 InsO.

4.6       Der Kunde ist verpflichtet, Aufwendungen des Maklers zu ersetzen. Dies gilt auch dann, wenn es nicht zum Abschluss des Hauptvertrages kommt.

5.      Laufzeit und Kündigung

5.1       Der Maklervertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.

5.2       Ziffer 4.3 bleibt unberührt.

6.      Haftung

6.1       Die vom Makler gemachten Angaben und vorgelegten Unterlagen beruhen auf Informationen und Mitteilungen Dritter. Eine Haftung des Maklers für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben oder Unterlagen ist ausgeschlossen.

6.2       Der Makler haftet ausschließlich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen bleibt die Haftung bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Abgabe einer Garantie, bei Arglist und bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und auch vertrauen durfte.

7.      Datenschutz

Der Makler informiert den Kunden in einer gesonderten Datenschutzerklärung über die Datenverarbeitung und die diesbezüglichen Rechte des Kunden.

8.      Schlussbestimmungen und Hinweis nach § 36 VSBG

8.1       Ist der Kunde Kaufmann, wird hiermit zwischen ihm und dem Makler als Erfüllungsort für die beiderseitigen Pflichten aus dem Maklervertrag sowie Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten Münster (Westfalen) vereinbart.

8.2       Stillschweigende, mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung von Ziffer 9.2 S. 2 dieser AGB.

8.3       Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieser AGB davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

8.4       Der Makler nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.